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Lärmaktionsplanung in Hessen
Hinweise zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Hessen
Um was geht es?
Das Regierungspräsidium Darmstadt bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung zur Lärmminderungsplanung im Straßenverkehr in Hessen. Auf Grundlage der Lärmkarten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden Lärmaktionspläne erstellt. Diese enthalten neben der Darstellung der Lärmbelastung und des Ist-Zustandes mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung.

© HLNUG
Wer kann sich wie beteiligen?
Sie haben nun vom 21. November 2022 bis 22. Januar 2023 die Möglichkeit, ihr Lärmproblem zu schildern und Ihre Vorschläge zur Lärmminderung vorzutragen. Im Beteiligungsportal Hessen können Sie Ihren Wohnort oder den Ort Ihres Lärmproblems markieren und eine Stellungnahme verfassen.
Sie haben auch die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen. Das sind Gebiete, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll. Auch hier können Sie im Beteiligungsportal Hessen eine Markierung setzen, das Gebiet beschreiben und ihr Anliegen erläutern.
Was geschieht mit Ihrer Stellungnahme?
Alle im Rahmen der Verfahren eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und es erfolgt eine individuelle Abwägung. Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den hierfür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Ihnen wird in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024, erneut Gelegenheit zur Information über den dann aktuellen Sachstand und Stellungnahme gegeben.
Wo finde ich den aktuellen Lärmaktionsplan?
Den aktuellen Lärmaktionsplan (Stand Mai 2020) finden Sie auf www.beteiligungsportal.hessen.de. Dort finden Sie eine Übersicht was bereits in der letzten Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Darmstadt umgesetzt wurde.