Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Rathaus & Politik

Bekanntmachung

Bekanntmachung des RP Darmstadt über die
Offenlegung des Entwurfs der Rechtsverordnung und Plänen des Überschwemmungsgebiets der Gersprenz


Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegen


vom 29. Mai 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023

während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung der

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Abteilung Bauamt
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim

zu jedermanns Einsicht aus. Bitte melden Sie sich hierzu bei Frau Hänsel (Telefon: 06164 508-25) an.

Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei meiner Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt-Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 73c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).

Regierungspräsidium Darmstadt
-Abteilung Umwelt, Darmstadt-