Wahlen
Gemeinde Reichelsheim sucht freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Da die Wahl voraussichtlich früher als ursprünglich geplant stattfinden wird, ist die Gemeinde auf die Mithilfe von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen. Diese Unterstützung ist entscheidend, um den Wahlprozess ordnungsgemäß und reibungslos zu gestalten – ein wesentlicher Beitrag zur Wahrung der demokratischen Werte unserer Gesellschaft.
Die Aufgaben umfassen unter anderem das Abgleichen der Wahlbenachrichtigungen mit dem Wählerverzeichnis, die Ausgabe von Stimmzetteln, die Überwachung des Wahlablaufs sowie das Auszählen der Stimmen. Der Einsatz erfolgt in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlbezirk.
Für die Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Einsatz erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, jedoch erhalten die Helfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € bis 35 €.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, muss man für die voraussichtlich bevorstehende Bundestagswahl wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen sind.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars anmelden.
Die ausgefüllte Anmeldung kann per E-Mail an gemeinde@reichelsheim.de oder per Post an die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Wahlamt, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim (Odenwald) geschickt werden.