Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Informationen über die Hundehaltung in der Gemeinde Reichelsheim (Odw.)

Ordnungsamt

Informationen über die Hundehaltung in der Gemeinde Reichelsheim (Odw.)


Nach § 4 Abs. 2 der für die Gemeinde Reichelsheim gültigen Hundesteuersatzung haben Hundehalter ihre Hunde mit der gültigen Hundesteuermarke an sichtbarer Stelle zu versehen.

Es kommt im Laufe eines Jahres häufig vor, dass Hunde von zu Hause oder beim unangeleinten Spaziergang weglaufen und dann in anderen Straßen, anderen Ortsteilen oder sogar in Nachbarkommunen aufgefunden werden. Das Tragen der Hundesteuermarke mit der eingravierten Nummer erleichtert in diesen Fällen die schnelle Feststellung des Hundehalters.

Beim Auffinden von Hunden ohne Hundesteuermarke wird die Suche nach dem Hundehalter erschwert, was zur Folge hat, dass dieser nicht kurzfristig oder gar nicht ermittelt werden kann und der Hund letztendlich im Tierheim abgegeben wird. Deshalb erspart das Tragen der Hundesteuermarke viel Zeit und Ärger für die beteiligten Personen und Behörden.

Außerdem werden alle Hundehalterinnen und Hundehalter, nach der für die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) geltenden Hundesteuersatzung, aufgefordert, die bisher ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind, ihre Hunde anzumelden.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir auch erneut darauf hin, dass neben den Hundean- und -abmeldung auch der Wechsel in der Hundehaltung (zum Beispiel ein Hund verstirbt und ein neuer Hund wird angeschafft) bei der Gemeindeverwaltung, Bismarckstraße 43, Zimmer 12, 64385 Reichelsheim, anzuzeigen ist. Für die Registrierung sind Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr, Hunderasse, Farbe und Geschlecht mitzuteilen.

Ab- und Anmeldeformulare finden Sie hier: