Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

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Nachschätzungsarbeiten in der Gemarkung Erzbach


Die Bodenschätzung bildet mit den Ertragsmesszahlen (EMZ) die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer
für Landwirtschaftsflächen. Zudem stellt sie eine Datengrundlage für verschiedene Bodeninformationssysteme dar.

Aufgrund veränderter natürlicher Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der
bodengeschätzten Flächen erforderlich. Zudem ist das Liegenschaftskataster bezüglich der gesetzlichen
Klassifizierung zu aktualisieren.

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke
verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten und zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit
das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf
Schadenersatz.