Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Öffentliche
Abgabenmahnung für Grundsteuer und
Gewerbesteuer

Steuern

Öffentliche Abgabenmahnung für Grundsteuer und Gewerbesteuer


Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der vorgenannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch gem. § 19 (5) VwVG öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) zu entrichten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen und Ihrem Kassenzeichen automatisch mit heutigem Datum belastet werden.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

 

Damit Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir, nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens.

Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage www.reichelsheim.de oder direkt auf der Gemeindekasse.

 

Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung:

Gemeindekasse Reichelsheim, Tel.: 06164–50818 oder 06164–50846.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

-Gemeindekasse-