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Einwohnermeldeamt
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet.
Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprechen (§ 36 Abs. 2 BMG). Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164/50812.