Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden und Gestaltung von Freiflächen in Reichelsheim

Bauamt

Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden und Gestaltung von Freiflächen in Reichelsheim


Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Projekte und Maßnahmen, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereich ist als Karte im Gestaltungsleitbild Kerngemeinde Reichelsheim hinterlegt und gleichwohl über die Homepage www.lebendiges-reichelsheim.de abrufbar. Hier finden interessierte Bürger auch die Förderrichtlinie der Gemeinde sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Gefördert werden Maßnahmen, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien und energetischen Verbesserung von privaten Gebäuden, kleingewerblichen Betrieben und Freiflächen im Fördergebiet führen. Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes insoweit auf bauliche Maßnahmen mit Wirkung auf den öffentlichen Raum (insbesondere Fassadensanierungen), auf Ladenlokale sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere Entsiegelung und Begrünung). Als Orientierungsrahmen für bauliche Maßnahmen fungiert das von der Gemeinde beschlossene Gestaltungsleitbild. Dieses ist als gedruckte Broschüre im Bauamt erhältlich.

Gebäudemodernisierung und klimafreundliche Freiflächengestaltung

Gefördert werden Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung wie beispielsweise:

  • Energetische Sanierung (z.B. Dämmung von Dach und Fassade, Austausch von Fenstern und Türen)
  • Instandsetzung von Fassaden und Dächern
  • Barrierefreier Umbau

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25 % der Kosten (maximal 20.000 Euro) für Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung.

Klimafreundliche Freiflächengestaltungen wie beispielsweise:

  • Entsiegelung von Flächen
  • Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
  • Begrünung von Dächern und Fassaden

Klimafreundliche Freiflächengestaltungen können sogar mit bis zu 40 % der Kosten (maximal 20.000 Euro) gefördert werden.

Interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern mit konkreter Sanierungsabsicht steht Frau Daniel (Stellvertretende Fachbereichsleiterin Bauamt) für einen Beratungstermin zur Verfügung. Hierzu bitte den ausgefüllten Antrag zum Anreizprogramm mit konkreter Beschreibung der Maßnahme an bauamt@reichelsheim.de oder in Papierform an das Bauamt zu Händen von Frau Daniel senden.