Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Online Dienste

Online Dienste

Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim

Über unser Online-Portal können Sie bequem von zu Hause unsere Serviceleistungen unabhängig der Öffnungszeiten abrufen, um Ihre Angelegenheiten zu erledigen.

Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung weiterer digitaler Serviceleistungen sehr zeitintensiv ist und wir deshalb nur Stück für Stück unseren Katalog an digitalen Serviceleistungen erweitern können.

Bei Fragen zu einzelnen Vorgängen der Online-Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Fachabteilung auf.

Mitteilung der Passbehörde zur Ausstellung von Kinderreisepässen

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr kann je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 €) oder Reisepass (Kosten 37,50 €) ausgestellt werden.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige wird immer das alte Ausweisdokument oder alternativ die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Passbild und die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile inklusive Ausweiskopie der Eltern benötigt. Außerdem muss das minderjährige Kind bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung die jeweiligen Bearbeitungszeiten. Personalausweise haben aktuell bei der Bundesdruckerei eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen, bei Reisepässen kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen betragen.

Bei Fragen stehen wir unter der Tel. 06164-50812 (Frau Vetter), Tel. 06164-50850 (Frau Uhrig) oder per Mail unter meldeamt@reichelsheim.de gern zur Verfügung.

Eine Übersicht zu „Häufigen Fragen“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie hier:

Hinweis zur Online-Ausweisfunktion 

Circa 70 % der aktuellen Personalausweise sind bereits mit der Online-Ausweisfunktion ausgestattet.

Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher im Internet und an Bürgerterminals
erledigen.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Über den folgenden Link finden Sie außerdem eine Übersicht an bisher verfügbaren Online-Anwendungen, bei denen die Online-Ausweisfunktion genutzt werden kann