Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse der Gemeinde Reichelsheim

Allgemeines

Jede Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.

Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen (§ 112 Hessische Gemeindeorndung)