Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Beschwerden wegen Ruhestörungen – Das Ordnungsamt informiert

Ordnungsamt

Beschwerden wegen Ruhestörungen – Das Ordnungsamt informiert


Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20 Uhr mäht. Nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ist es verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Sondergebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor

  • an Sonn- und Feiertagen
  • sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

Benutzen von Mährobotern

Mähroboter sind Geräte, die Rasenflächen nach einem festgelegten Programm automatisch kürzen. Für sie gelten die vorgenannten Einschränkungen nicht. Dennoch kann ihr Betrieb störend für den Nachbarn sein.
Wir bitten Sie daher, diese Geräte mit der gebotenen Rücksicht im Sinne eines gemeinschaftlichen Nachbarverhältnisses nicht an Sonn- und Feiertagen sowie in den frühen Morgen- und späten Abendstunden einzusetzen.
Durch entsprechende Programmierung des Mähroboters können Sie diese Zeiten generell einstellen. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken und bei nächster Gelegenheit auch auf Sie Rücksicht nehmen.

Tier Lärm

Hunde werden oft allein gelassen und bellen unermüdlich. Die Konsequenz ist, dass Nachbarn sich über stundenlanges Bellen des Hundes beschweren. Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn Sie Ihren Hund von einer anderen Person betreuen lassen oder während dieser Zeit die Fenster der Räume schließen, in denen sich der Hund aufhält. Oft reicht es auch, den Hund in ein Zimmer zu bringen, das in den Garten oder zu einer Seite des Gebäudes ausgerichtet ist, an der sich keine anderen Mitmenschen aufhalten.

Bußgelder bei unberechtigtem Lärm

Vermeiden Sie daher bitte unberechtigten Lärm. Wer die oben dargestellten Vorschriften nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.