Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplanes RH 44 „Freiheitsstraße Laudenau“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Gemeinde Reichelsheim

Bekanntmachung

Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplanes RH 44 „Freiheitsstraße Laudenau“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren der Gemeinde Reichelsheim


Das Plangebiet ist gelegen am Ende der Freiheitsstraße im OT Laudenau, östlich der ehem. Gaststätte „Zur Freiheit“ und umfasst Teile vom Flurstück 522/2 (280 m²), die Flurstücke Nr. 525/1 (2022 m²) und 524 (893 m²) der Flur 1 der Gemarkung Laudenau und zählt zum Weiler „Freiheit Laudenau“. Die Gesamtfläche umfasst demnach 3195 m².

Der Planbereich ist derzeit unbeplant und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (bekannt gemacht am 04.09.2020) ist für die Ackerfläche eine Entwicklungsfläche – hier gemischte Baufläche – ausgewiesen worden. Die Entwicklung der Fläche ist über eine Bauleitplanung weiter zu definieren.   

Der Bebauungsplan dient dem Neubau von zwei Wohnhäusern, die untergeordnet auch als Architekturbüro, Anwaltsbüro oder als Ferienwohnung genutzt werden sollen.

Die Ausweisung fügt sich in die vorgegebene Landschaftsstruktur mit einer unorganischen Siedlungsstruktur und dünner Besiedlungsdichte ein.

Für die Baurechtsschaffung über einen Bebauungsplan ist gemäß § 4 BauNVO die Festsetzung eines Allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Diese Änderung soll erfolgen, um die Nutzung durch störendes Gewerbe zu vermeiden.

Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht eine derartige Nutzung für das Plangebiet nicht vor. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB anzupassen und damit für den Geltungsbereich zu ändern. Gem. § 8 Abs. 3 S.1 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung und des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie der Umweltbericht in der Zeit vom

15.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 öffentlich ausgelegt werden.

In diesem Zeitraum liegen die vollständigen Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Reichelsheim, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar (Montag von 08:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 17:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13.30 – 18:00 Uhr) aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

Die vollständigen Unterlagen können Sie unter dem Punkt Bauleitplanung einsehen.


Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

-        Planzeichnung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung

-        Begründung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung

-        Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

-        Umweltbericht als gesonderter Teil zu den Begründungen mit folgenden Inhalten:

·         Umweltrelevante Angaben zum Standort

·         Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung

·         Auswirkungen auf Grund- und Trinkwasser

·         Auswirkungen auf Frisch- und Kaltluftströme

·         Auswirkungen auf Grund- und Bodenverhältnisse

·         Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzung

·         Auswirkungen auf Denkmäler und Altlasten

·         Auswirkungen auf Natur und Landschaft

·         Auswirkungen der Planung auf Artenschutz und biologische Vielfalt

·         Bestehende Kompensationsflächen/Streuobstwiese

·         Landschaftsbild und Habitatvernetzung

·         Fauna und Vegetation, Natura 2000

·         Kompensation der mit dem Vorhaben einhergehenden naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen

·         Ergebnis der artenschutzfachlichen Prüfung, Vorabeinschätzung von Dr. Fritz, Ökoplan, Darmstadt

-       Eingriffs- und Ausgleichsplanung

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung erklärt werden. Der Gemeinderat wird die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen prüfen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Reichelsheim, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).