Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen

Ordnungsamt

Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlicher Fläche


Ein aktuelles Beispiel, bei dem es immer wieder zu Beschwerden kommt, ist der Parkplatz der gemeindlichen Kita „Zwergenschloss“ in der Scheffelstraße. Leidtragende sind oftmals Spaziergänger oder Eltern mit ihren Kindern, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich öffentlicher Anlagen und Spielplätzen wird der gemeindliche Reinigungsdienst täglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein.

Letztendlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da diese nach der Straßenreinigungssatzung die Pflicht haben, den Gehweg wöchentlich zu reinigen und somit auch die Hundehaufen zu entfernen.

Lassen Sie deshalb Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.
Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, landwirtschaftliche Flächen und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassigehen eine Tüte (z.B. aus den zahlreichen Hundekottütenspendern in dem Gemeindegebiet Reichelsheim), ein Stück Papier oder eine Pappe mit sich führen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Ihre Mitmenschen und das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim werden es Ihnen danken. Vielen Dank für Ihr Verständnis.