Abfallwirtschaft
Hinweis des MZVO - Befreiung von der Bioabfallsammlung
Möglich ist eine Befreiung von der Biotonnenpflicht nur auf Basis einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, welche besagt, dass sämtliche kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos auf dem jeweiligen Grundstück verwertet werden und nichts davon in der Restmülltonne entsorgt wird. Dies setzt eine gärtnerisch genutzte Fläche voraus.
Leider zeigen die nach wie vor erheblichen Bioanteile im Restmüll, dass diese ausnahmslose Vorgabe in vielen Fällen nicht konsequent genug eingehalten wird. Das belastet unnötig die Müllgebühren und verbraucht wertvolle Ressourcen.
In der Vergangenheit wurden Befreiungen von der Biotonnenpflicht mehr oder weniger formlos gehandhabt. Für deren Fortbestand benötigen wir im Sinne einer korrekten satzungsgemäßen Umsetzung und einer Bewusstseinsschärfung eine schriftliche Verpflichtungserklärung nach aktuellem Stand.
Wir bitten Sie deshalb darum, ggf. den Antrag auf Befreiung von der Bioabfallsammlung auszufüllen und bis zum 18.07.2025 der Gemeindeverwaltung, Bismarckstr. 43, Zimmer 5, zukommen zu lassen, sofern eine Befreiung gewünscht ist. Den Antrag können Sie hier herunterladen:
Hierbei sollte gesichert sein, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und eine vollumfängliche Eigenkompostierung auf einer ausreichend großen gärtnerisch genutzten Fläche Ihres Grundstückes gewährleistet werden kann. Im Zweifel empfiehlt sich trotz Eigenkompostierung eine 60l Bioabfalltonne, die 3 € im Monat kostet, als Ergänzung. Sie können diese bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Tel. 06164/508-15, bestellen. Die Biotonne wird anschließend durch den Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald zugestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Da wir hier im Auftrag des Müllabfuhrzweckverbandes Odenwald (MZVO) tätig sind, können Sie sich auch direkt dorthin wenden (Tel. 06063 / 93190 oder info@mzvo.de).