Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Hinweise zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Gewerbe

Hinweise zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättengewerbes


Wenn also beispielsweise ein Verein ein Sommerfest veranstalten möchte, bei dem Essen und Getränke verkauft werden sollen, muss dies als vorübergehendes Gaststättengewerbe angemeldet werden.

Nach Eingang der Anmeldung wird diese an die Bauaufsichtsbehörde, die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde, das zuständige Finanzamt sowie an die Polizeibehörde übermittelt. Ordnungswidrig handelt, wer die erforderliche Anzeige nicht wahrheitsgemäß, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Das entsprechende Formular steht auf der Webseite der Gemeinde Reichelsheim zum Download bereit und kann ausgefüllt an den Gemeindevorstand übermittelt werden. Die Gebühr für die Anzeige beträgt 20 Euro.

Bei Fragen steht Ihnen das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Keine Abteilungen gefunden.