Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Vermehrte Kontrollen auf Land- und Forstwirtschaftlichen Wegen

Ordnungsamt

Vermehrte Kontrollen auf Land- und Forstwirtschaftlichen Wegen


Land- und Forstwirtschaftliche Wege dienen in erster Linie der Bewirtschaftung von Feldern und Wäldern. Sie sind daher nicht für den allgemeinen öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Benutzung dieser Wege ist nur mit einer entsprechenden Erlaubnis des Eigentümers oder für Nutzungsberechtigte gestattet.

Um die Sicherheit und Ordnung auf diesen Wegen zu gewährleisten, wird das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim in Zukunft vermehrt Kontrollen durchführen.

Die Befahrung eines Land- und Forstwirtschaftlichen Weges ohne die erforderliche Erlaubnis kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Land- und Forstwirtschaftlichen Wege nur zu befahren, wenn sie dazu berechtigt sind.