Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt

Amtsblatt

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt


Um diese schöne Tradition dennoch fortführen zu können, bittet die Gemeinde alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 70. Geburtstag oder ab der Goldenen Hochzeit ihre Jubiläen im Amtsblatt veröffentlicht haben möchten, eine entsprechende Einwilligungserklärung abzugeben.

Die Einwilligungserklärung ist in Zimmer 11 des Rathauses der Gemeinde Reichelsheim erhältlich oder kann online über den folgenden Link heruntergeladen werden.

Die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung kann per Post an die Gemeindeverwaltung Reichelsheim, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, oder per E-Mail an amtsblatt@reichelsheim.de zurückgesendet werden.