Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Bürgerinformation zur bevorstehenden Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl

Bürgerinformation zur bevorstehenden Kommunalwahl 2026


Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dürfen Meldebehörden in den sechs Monaten vor einer Wahl Auskunft aus dem Melderegister an wahlwerbende Gruppierungen erteilen. Diese Auskünfte umfassen bestimmte Daten von wahlberechtigten Personen, wobei jedoch keine Geburtsdaten weitergegeben werden. Die übermittelten Daten dürfen ausschließlich für Wahlwerbung verwendet werden und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht oder vernichtet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Daten für diesen Zweck übermittelt werden, können eine Übermittlungssperre beantragen.

Die Beantragung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Persönlich: Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim in Zimmer 3 oder telefonisch unter 06164 508-50 oder 06164 508-12.
  • Online: Nutzen Sie den folgenden Online-Antrag