Ehrenamt
Gemeinde Reichelsheim fördert Jugendarbeit und Investitionen in Vereinen
Für die Jugendarbeit stellt die Gemeinde einen monatlichen Zuschuss von maximal 0,50 Euro pro regelmäßig ehrenamtlich betreuten Jugendlichen ab dem Jahrgang 2007 zur Verfügung. Anträge für diesen Zuschuss müssen bis spätestens 30. Juni 2025 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, eingegangen sein.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Namen und Geburtsdaten der Jugendlichen, für die der Zuschuss beantragt wird
- Bankverbindung des Vereins (IBAN)
- Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson des Vereins
- Bestätigung der regelmäßigen Betreuung der Jugendlichen
- Unterschrift des Vereinsvorsitzenden
Stichtag für die Erfüllung der Fördervoraussetzungen ist der 1. Januar 2025. Das bedeutet, dass der Zuschuss nur für Jugendliche beantragt werden kann, die an diesem Datum die Kriterien erfüllen. Die übermittelten Daten der Kinder werden ausschließlich zur Prüfung der Förderfähigkeit verwendet und anschließend vernichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Auszahlung des Zuschusses ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen.
Zusätzlich zu dieser Förderung können alle Reichelsheimer Vereine für investive Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Investitionssumme beantragen.
Die Gemeinde Reichelsheim unterstreicht mit diesen Fördermaßnahmen die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen und möchte einen Beitrag zur Unterstützung der Jugendarbeit sowie zur Weiterentwicklung der Vereinsinfrastruktur leisten.