Wahlen
Gemeinde Reichelsheim sucht freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Gemeinde ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahlen auf die tatkräftige Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen. Ihr Einsatz ist entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf des Wahlprozesses zu gewährleisten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Wahrung der demokratischen Werte unserer Gesellschaft.
Die Aufgaben umfassen unter anderem das Abgleichen der Wahlbenachrichtigungen mit dem Wählerverzeichnis, die Ausgabe von Stimmzetteln, die Überwachung des Wahlablaufs sowie das Auszählen der Stimmen. Der Einsatz erfolgt in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlbezirk.
Für die Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Einsatz erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, jedoch erhalten die Helfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € bis 35 €.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, muss man für die voraussichtlich bevorstehende Bundestagswahl wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen sind.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars anmelden.
Die ausgefüllte Anmeldung kann per E-Mail an wahlen@reichelsheim.de oder per Post an die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Wahlamt, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim (Odenwald) geschickt werden.

