Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Hinweise zum 
ordnungsgemäßen 
Einsatz von Feuerwerk zum Jahreswechsel

Silvester

Hinweise zum ordnungsgemäßen Einsatz von Feuerwerk zum Jahreswechsel


Darüber hinaus appelliert die Gemeinde an ihre Bürgerinnen und Bürger, folgende Tipps und Hinweise für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk zu beachten:

  1. Altersbeschränkung beachten: Feuerwerkskörper und Raketen sind als "Sprengstoff" einzustufen. Der Umgang damit ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.

  2. Gebrauchshinweise beachten: Die Anweisungen der Hersteller müssen unbedingt beachtet werden. Die Verwendung in geschlossenen Räumen ist in den meisten Fällen untersagt.

  3. Ordnungsgemäße Verwendung: Feuerwerkskörper sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten zu verwenden. Das Abbrennen in der Nähe sensibler Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen sowie in der Umgebung besonders gefährdeter Gebäude ist gemäß § 23 der Sprengstoffverordnung strikt untersagt.  Auch Bereiche von Reitanlagen und Bauernhöfen mit gelagerten leicht brennbaren Materialien, wie Heu und Stroh, sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Eine durch unsachgemäße Handhabung verursachte Brandentstehung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  4. Sicherheitsabstand einhalten: Nach dem Anzünden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Das gezielte Werfen auf Personen sowie das erneute Anzünden von nicht gezündeten Feuerwerkskörpern ist zu unterlassen.

  5. Keine Eigenherstellung oder illegaler Erwerb: Die Eigenherstellung und der illegale Erwerb von Feuerwerkskörpern sind verboten und können zu schwersten Verletzungen führen.

  6. Sichere Aufbewahrung: Feuerwerkskörper müssen so aufbewahrt werden, dass eine Selbstentzündung ausgeschlossen ist. Das Tragen am Körper (z.B. in Jacken- oder Hosentaschen) ist untersagt.

  7. Wohnung vor Brandgefahren schützen: Vor der Silvesternacht sind Balkone und Terrassen von brennbaren Gegenständen zu befreien. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben, um Brände durch Querschläger zu verhindern.

  8. Notruf 112 wählen: Im Falle eines Brandes oder Unfalls ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.