Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Korrekte Angabe des Empfängers bei 
Überweisungen an die Gemeinde

Gemeindekasse

Korrekte Angabe des Empfängers bei Überweisungen an die Gemeinde


Um reibungslose Überweisungen an die Gemeindekasse zu gewährleisten, bittet die Gemeinde Reichelsheim alle Bürgerinnen und Bürger, bei zukünftigen Zahlungen ausschließlich „Gemeinde Reichelsheim“ als Empfängernamen anzugeben.

Varianten wie „Gemeindekasse Reichelsheim“, „Gemeindekasse“ oder ähnliche Bezeichnungen können von den Banken als Abweichung erkannt werden. In einem solchen Fall wird das Kreditinstitut eine Warnmeldung anzeigen, auch wenn die IBAN korrekt ist.

Die Empfängerüberprüfung gilt für alle Einzelüberweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen. Bei Daueraufträgen wird die Prüfung nur bei Neuanlage oder Änderung durchgeführt. Bestehende Daueraufträge sind von dieser Regelung nicht betroffen und laufen unverändert weiter.

Die Gemeinde betont, dass Zahlungen in der Regel auch nach einer solchen Warnung ausgeführt werden können. Dennoch ist die korrekte und vollständige Angabe des Empfängernamens entscheidend, um Verunsicherungen zu vermeiden.