Bürgerservice und Meldeamt
Mitteilung des Sachgebiets II.4. Bürgerservice und Meldeamt – Übermittlung von Personendaten an Bundeswehr
Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)).
Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50 oder 06164 508-12.
Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen.
Den Online-Antrag finden Sie auch auf www.reichelsheim.de unter der Rubrik „Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim“.

