Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Ortsgerichte &
Schiedsamt

Ortsgerichte & Schiedsamt

Ortsgerichte

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihre im Ortsgerichtsgesetz festgelegten Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Die Ortsgerichte sind hauptsächlich zuständig für:

  • Beglaubigung von Unterschriften, z. B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen,
  • Herstellung und Beglaubigung der Abschriften z. B. von Urkunden,
  • Schätzung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Nachlasssicherungen und
  • Erstattung von Sterbefallsanzeigen an das Nachlassgericht.

Für das Gebiet der Gemeinde Reichelsheim sind drei Ortsgerichte eingerichtet:

  • Ortsgericht Reichelsheim I – Für Kerngemeinde Reichelsheim, Eberbach, Erzbach, Frohnhofen, Gumpen, Klein-Gumpen, Laudenau, Ober-Ostern, Rohrbach und Unter-Ostern
  • Ortsgericht Reichelsheim II – Für Beerfurth, Bockenrod und Gersprenz
  • Ortsgericht Reichelsheim III – Für Ober-Kainsbach

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft.

Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts zu Ehrenbeamten ernannt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen u. a. nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

Für die Amtshandlungen werden grundsätzlich Gebühren auf gesetzlicher Grundlage nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich bei Beendigung des Dienstgeschäfts in bar zu zahlen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.

Mit Ausnahme des Ortsgerichts Reichelsheim I sind keine festen Sprechstunden eingerichtet.

Sprechstunden des Ortsgerichts Reichelsheim I

Grundsätzlich donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus, Bismarckstraße 43, Zimmer 4.
Im Sinne einer effektiven Vorbereitung und zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung dringend empfohlen.

Ortsgericht I

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Ortsgericht II

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Ortsgericht III

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Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes - die außergerichtliche Streitschlichtung - nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.

Zur Streitschlichtung, führt es Verhandlungen durch bei:

  • Bedrohungen
  • Beleidigungen
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Hausfriedensbruch
  • leichten vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzungen
  • Sachbeschädigungen
  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche