Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Der MZVO informiert – Winterliche 
Herausforderungen der Müllabfuhr

Abfallwirtschaft

Der MZVO informiert – Winterliche Herausforderungen der Müllabfuhr


Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Mülltonnen ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Dazu gehört ein zugänglicher und sicherer Aufstellort, der bei winterlichen Straßenverhältnissen gegebenenfalls einen Ausweichplatz in größerer Entfernung zum Grundstück erfordern kann. Sollten Inhalte einer Tonne festgefroren sein und die Leerung dadurch behindern, liegt die Sorgfaltspflicht ebenfalls beim Grundstückseigentümer. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem Abfuhrunternehmen.

Aufmerksamkeit gilt der Biotonne, da der Inhalt hier am häufigsten festfriert. Der MZVO gibt folgende Empfehlungen zur Vermeidung von Problemen:

  • Vermeiden Sie Staunässe, indem Sie den Bioabfall verstärkt in Papier einwickeln.
  • Lockern Sie festgefrorenen Inhalt gegebenenfalls mit einem Spaten oder Ähnlichem.
  • Stellen Sie die Tonne möglichst zeitnah zur Abfuhr (ab 6 Uhr am Abfuhrtag) bereit.

Probleme, die durch „höhere Gewalt“ wie extremen Frost entstehen, sind nicht immer vollständig lösbar. Im Einzelfall kann Mehrabfall bei der nächsten Biomüllabfuhr aus Kulanz in Beistellgefäßen mitgenommen werden. Eine generelle Zusage hierfür ist jedoch nicht möglich und hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Nachfahrten sind auf wenige und entsprechend begründete Einzelfälle beschränkt, da dies im größeren Stil weder logistisch leistbar noch finanziell vertretbar wäre.

Anders verhält es sich, wenn die Müllabfuhr witterungsbedingt nicht stattfinden oder abgebrochen werden muss. Die jeweilige Sammlung wird unverzüglich nachgeholt, sobald es die Straßenverhältnisse wieder zulassen. Dies sorgt für zusätzliche Verlässlichkeit, insbesondere in Regionen, die häufiger von Wintereinbrüchen betroffen sind.