Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Gemeinde Reichelsheim sucht neue 
Schiedspersonen

Schiedsamt

Gemeinde Reichelsheim sucht neue Schiedspersonen


Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bestimmte Strafdelikte, wie beispielsweise Beleidigungen, durch Schlichtung beizulegen.

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten müssen gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören persönliche und fachliche Eignung für das Amt. Des Weiteren dürfen sie unter anderem nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, keine Betreuungsperson haben, nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen oder bestellt sein, keine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ausüben oder im Polizeivollzugsdienst im Schiedsamtsbezirk tätig sein.

Es wird zudem empfohlen, dass Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 75. Lebensjahr überschritten haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Wohnsitz im Bezirk des Schiedsamts bzw. in der Gemeinde, falls es mehrere Schiedsämter gibt.

Interessierte können Ihre Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 31.08.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim (Odenwald) richten oder per E-Mail an gemeinde@reichelsheim.de senden.

Weitere Informationen zur Arbeit von Schiedspersonen finden Sie hier: