Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Öffentliche Abgabenmahnung der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer Vorauszahlungen Q4 2025

Finanzen

Öffentliche Abgabenmahnung der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer Vorauszahlungen Q4 2025


Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der vorgenannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch gem. § 19 (5) VwVG öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) zu entrichten.

Bitte geben Sie unbedingt das korrekte Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen und Ihrem Kassenzeichen automatisch mit heutigem Datum belastet werden.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Damit Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir, nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren.

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt bei der Gemeindekasse oder online unter folgendem Link:

Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung:

Gemeindekasse Reichelsheim, Tel.: 06164-50861, 06164-50846 oder 06164-50818.