Abfallwirtschaft
Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald informiert - Gelbe und Rote Karten für die Biotonne
Wer eine Gelbe Karte an seiner Biotonne vorfindet, wird verwarnt und dazu aufgefordert, den Bioabfall künftig besser zu trennen. Das bedeutet:
Nur organische Küchen- und Speisereste dürfen eingefüllt werden. Grünschnitt und Gartenabfälle sind nur in geringen Mengen zulässig; primär sollten die kommunalen Grünschnittannahmestellen genutzt werden. Nicht-organische Wertstoffe gehören in den Gelben Sack oder zu den entsprechenden Sammelstellen, Restmüll in die graue Restmülltonne.
Zum Einwickeln des Bioabfalls ist ausschließlich Papier zu verwenden. Als "biologisch abbaubar" gekennzeichnete Plastiktüten sind wegen ihrer langen Verrottungsdauer für die Kompostierung ungeeignet. Zeitungspapier oder spezielle Papiertüten für Bioabfall sind hier die richtige Wahl.
Eine Biotonne mit einer Roten Karte wird aufgrund einer fehlerhaften Befüllung nicht geleert. Die Rote Karte wird in der Regel bei einer zweiten Verwarnung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß direkt eingesetzt.
Nach Erhalt einer Roten Karte gibt es zwei Optionen:
Die Biotonne kann mit einer kostenpflichtigen Banderole (7,00 € in den Rathäusern erhältlich) zur nächsten Restmüllsammlung bereitgestellt werden oder der Inhalt kann nachsortiert und die bereinigte Biotonne bei der nächsten regulären Leerung wieder bereitgestellt werden. Nicht-organischer Abfall kann dann in der Restmülltonne oder in zukaufbaren Restmüllsäcken entsorgt werden.
Dieses Vorgehen dient der Fairness gegenüber allen korrekt handelnden Nutzern und Gebührenzahlern. Bei Fragen steht die MZVO-Abfallberatung unter 06063/9319-21 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf www.mzvo.de.