Abfallwirtschaft
Der MZVO informiert – Wilder Müll – Öffentliches Ärgernis und Straftat zugleich!
Obwohl der Wunsch nach strengeren Kontrollen und Strafen groß ist, ist die Umsetzung oft schwierig. Eine lückenlose Überwachung oder flächendeckende Absperrungen stoßen an rechtliche und finanzielle Grenzen. Der MZVO betont, dass die Unschuldsvermutung gilt und Beweise für eine Überführung der Täter schwer zu erbringen sind.
Umso wichtiger ist die Mithilfe der Bevölkerung. Der MZVO ruft zur Aufmerksamkeit, sozialer Kontrolle und Zivilcourage auf. Wer verdächtige Beobachtungen macht, Autokennzeichen notiert oder Tathergänge mit dem Smartphone dokumentiert, kann entscheidend zur Aufklärung beitragen. Solche Hinweise sollten je nach Situation der Polizei oder der Gemeinde gemeldet werden. Vom eigenmächtigen Einschreiten wird jedoch abgeraten, um persönliche Gefahren zu vermeiden.
Ein großer Teil des illegal abgelagerten Mülls stammt von kleinen Baustellen und Renovierungsarbeiten. Wenn Abfälle bestimmten Objekten oder Adressen zugeordnet werden können, müssen sich Eigentümer auf Rückfragen einstellen. Kann kein Entsorgungsnachweis vorgelegt werden, kann dies zu Problemen führen. Daher rät der MZVO: Bei Renovierungsarbeiten nicht nur die fachgerechte Leistung prüfen, sondern auch auf die ordnungsgemäße Abfallentsorgung achten.
Für weitere Informationen steht die MZVO-Abfallberatung unter Tel. 06063/9319-21 zur Verfügung. Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auch unter www.mzvo.de.