Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Gemeinde Reichelsheim informiert über Zuschüsse der Jugend- und Vereinsförderung 2026

Vereine

Gemeinde Reichelsheim informiert über Zuschüsse der Jugend- und Vereinsförderung 2026


Alle Vereine und Organisationen mit Sitz in Reichelsheim können im Jahr 2026 auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von max. 0,50 Euro für jeden Jugendlichen ab Jahrgang 2008 erhalten, der regelmäßig ehrenamtlich betreut wird. Stichtag zur Feststellung der Fördervoraussetzungen ist der 01.01.2026. Ein Zuschuss kann nur für Jugendliche beantragt werden, die an diesem Tag die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Der Zuschuss wird gewährt, wenn ein formloser, unterschriebener Antrag bis spätestens 30.06.2026 beim Gemeindevorstand, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, eingeht. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Geburtsdaten der Jugendlichen, für die der Zuschuss beantragt wird
  • Bankverbindung mit Angabe der IBAN des Vereins
  • Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson des Vereins
  • Bestätigung, dass die Jugendlichen regelmäßig ehrenamtlich betreut werden
  • Unterschrift des Vereinsvorstandes

Die übermittelten Daten der Kinder werden ausschließlich zur Ermittlung der Förderfähigkeit benötigt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden im Anschluss vernichtet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im 3. Quartal 2026, vorbehaltlich der erfolgten Genehmigung des Haushaltes 2026. Darüber hinaus können alle Vereine mit Sitz in Reichelsheim bei investiven Maßnahmen auf Antrag einen Zuschuss von maximal 10 % der Investitionssumme erhalten.