Schiedsamt
Gemeindeverwaltung informiert über die Schiedsamtsbesetzung für die nächsten fünf Jahre
Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung ehrenamtlich wahr. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende Institution, die sich in der Praxis bewährt hat.
Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 150 Euro zuzüglich im Einzelfall anfallender Auslagen.
Zur Streitschlichtung führt das Schiedsamt Verhandlungen unter anderem in folgenden Fällen durch:
- Bedrohungen
- Beleidigungen
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Hausfriedensbruch
- leichte vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzungen
- Sachbeschädigungen
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
Kontakt: Schiedsamt Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim (Odenwald) Telefon: 06164-508-0, E-Mail: schiedsamt@reichelsheim.de

