Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Unberechtigte Nutzung von Feld- und Waldwegen in Reichelsheim nimmt zu

Ordnungsamt

Unberechtigte Nutzung von Feld- und Waldwegen in Reichelsheim nimmt zu


Die Nutzung dieser Wege mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt stellt klar, dass Verstöße gegen die entsprechenden Durchfahrtsverbote verfolgt und mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können.

Neben der rechtlichen Komponente führt die unbefugte Nutzung oft zu Behinderungen der landwirtschaftlichen Arbeit, zur Gefährdung von Erholungssuchenden sowie zu Schäden am Wegekörper und der Natur.

Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und land- und forstwirtschaftliche Wege nur dann zu befahren, wenn eine ausdrückliche Berechtigung vorliegt. Durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten tragen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bei, Konflikte zu vermeiden und den Schutz unserer Natur- und Wirtschaftsflächen zu gewährleisten.