Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Die Gemeinde Reichelsheim informiert hiermit über das Inkrafttreten der 1. Änderung ihrer Hauptsatzung. Diese Neuerung regelt die Art und Weise, wie öffentliche Bekanntmachungen künftig erfolgen werden. Durch diese Satzungsänderung wird das Verfahren für die Veröffentlichung von Satzungen, Verordnungen, öffentlichen Bekanntmachungen sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften und Dokumente angepasst.

Die betreffende Satzungsänderung wurde bereits am 5. Dezember 2025 im Amtsblatt publiziert. Gemäß dieser Änderung werden seit dem 6. Dezember 2025 alle öffentlichen Bekanntmachungen vorrangig über die offizielle Homepage der Gemeinde Reichelsheim (www.reichelsheim.de) veröffentlicht. Dabei wird jeweils der Tag der Bereitstellung angegeben.

Diese Umstellung resultiert aus einer vertraglichen Anpassung mit dem Herausgeber des Mitteilungsblattes „Reichelsheim aktuell“. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Vorlaufzeiten für redaktionelle Beiträge in „Reichelsheim aktuell“ auf 10 Tage. Durch die Einführung der Online-Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen bereits ab dem 6. Dezember 2025 gewinnt die Gemeinde Reichelsheim erheblich an Flexibilität bei der Bereitstellung amtlicher Informationen, da diese künftig jederzeit und tagesaktuell auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden können.

Als zusätzlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger werden diese Online-Bekanntmachungen auch weiterhin in der jeweils nächsten Ausgabe von „Reichelsheim aktuell“ zusätzlich abgedruckt.

Eine wichtige Ausnahme bilden Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren. Diese müssen aus rechtlichen Gründen weiterhin zusätzlich in einer Zeitung veröffentlicht werden, wie in § 7 Absatz 6 der Hauptsatzung festgelegt. Zukünftig wird die Gemeinde Reichelsheim hierfür das Odenwälder Echo für die Veröffentlichung nutzen.