Odenwaldkreis
Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Das Verbot betrifft ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger sowie explizit auch Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke direkt an Oberflächengewässer grenzen. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkannen).
Die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Entnahmeverbot als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Odenwaldkreises unter hinterlegt und kann dort am schnellsten über das Suchfeld mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ abgerufen werden.
Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Beachtung dieser dringenden Maßnahme zum Schutz unserer Umwelt.

