Sicherheit und Ordnung
E-Scooter? Nur mit Plan! – Gemeinde Reichelsheim beteiligt sich an Kampagne des Polizeipräsidiums Südhessen
Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, insbesondere Jugendliche, Eltern sowie Erst- und Gelegenheitsnutzer praxisnah über Regeln und mögliche Risiken im Straßenverkehr aufzuklären. In den kommenden Wochen informiert die Gemeinde Reichelsheim deshalb in einer mehrteiligen Beitragsreihe über die wichtigsten Grundlagen rund um die E-Scooter-Nutzung.
E-Scooter bringen jede Menge Fahrspaß und Mobilität. Damit man jedoch von A nach B kommt, ohne sich oder andere zu gefährden, gelten klare gesetzliche Vorgaben.
Die wichtigsten Grundlagen im Überblick:
- Mindestalter 14 Jahre: E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, dennoch gilt die Straßenverkehrsordnung vollumfänglich.
- Radwege nutzen: Wenn ein Radweg, ein Radfahrstreifen oder eine Schutzspur vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Fehlt ein Radweg, geht es auf die Fahrbahn.
- Gehwege sind tabu: Das Fahren auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten (außer ein Zusatzschild erlaubt es explizit). Das schützt Fußgängerinnen und Fußgänger vor gefährlichen Situationen.
- Immer allein unterwegs: Auf dem E-Scooter darf stets nur eine Person mitfahren. Die Beförderung weiterer Personen ist untersagt und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Promillegrenzen beachten: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für das Autofahren. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot. Auch darüber hinaus gilt: Wer fährt, bleibt nüchtern!
- Helm tragen empfohlen: Es besteht zwar keine gesetzliche Helmpflicht, die Gemeinde Reichelsheim und die Polizei empfehlen jedoch eindringlich, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen, um sich vor schweren Kopfverletzungen zu schützen.

