Sicherheit und Ordnung
E-Scooter? Nur mit Plan! – Was technisch und rechtlich stimmen muss
E-Scooter gelten rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge und sind zwar zulassungsfrei – das bedeutet jedoch keineswegs, dass sie ohne Voraussetzungen gefahren werden dürfen. Damit der Fahrspaß ungetrübt bleibt, müssen die gesetzlichen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) eingehalten werden.
Die wichtigsten technischen und rechtlichen Punkte im Überblick:
- Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h: Bauartbedingt dürfen E-Scooter in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschreiten.
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Versicherung: Ein E-Scooter darf nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn er über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt über eine gültige Versicherungsplakette (Klebepflicht hinten am Fahrzeug).
- Wichtige Kennzeichnung (Typenschild): Jedes zugelassene Fahrzeug muss ein gut sichtbares Typenschild besitzen. Darauf müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Typ / Modell und Herstellerangaben
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- ABE-Nummer
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (max. 20 km/h)
- Baujahr
- Finger weg vom Tuning! Das nachträgliche Manipulieren der Software oder Mechanik zur Steigerung der Höchstgeschwindigkeit ist strengstens untersagt und hat schwerwiegende Konsequenzen. Wer seinen E-Scooter tunt, verliert umgehend die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz. Zudem machen sich Personen, die Anleitungen zum Tuning verbreiten oder durchführen, unter Umständen strafbar. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie strafrechtliche Konsequenzen.

