Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Hundehaltung in Reichelsheim - Hinweis zur An-, Ab- und Ummeldepflicht

Ordnungsamt

Hundehaltung in Reichelsheim - Hinweis zur An-, Ab- und Ummeldepflicht


Aus gegebenem Anlass macht die Verwaltung zudem darauf aufmerksam, dass nicht nur die erstmalige Anschaffung oder die endgültige Abmeldung eines Tieres meldepflichtig ist. Auch jeder Wechsel in der Hundehaltung – beispielsweise wenn ein Hund verstirbt und ein neues Tier aufgenommen wird – muss der Gemeinde angezeigt werden.

Für die vollständige Erfassung und Registrierung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr des Hundes
  • Rasse
  • Farbe
  • Geschlecht

Die Meldungen können direkt im Rathaus der Gemeinde Reichelsheim eingereicht werden:

Gemeindeverwaltung Reichelsheim
Bismarckstraße 43
Zimmer 14
64385 Reichelsheim

Die entsprechenden Formulare zur An- und Abmeldung stehen zudem auf der Website der Gemeinde unter www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download zum Herunterladen bereit.