Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Ordnungsamt Reichelsheim - Wichtige Informationen zur Meldung von Ordnungsverstößen

Sicherheit und Ordnung

Ordnungsamt Reichelsheim - Wichtige Informationen zur Meldung von Ordnungsverstößen


Damit die Verwaltung einem gemeldeten Sachverhalt nachgehen kann, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Mitarbeitende des Ordnungsamtes können nur solche Verstöße verfolgen, die sie selbst feststellen oder die durch verwertbare Beweismittel und gegebenenfalls durch eine Zeugin oder einen Zeugen belegt werden können. Anonyme Hinweise reichen in vielen Fällen nicht aus, da keine Möglichkeit besteht, Rückfragen zu stellen oder die gemachten Feststellungen im Rahmen einer Zeugenaussage zu bestätigen.

Wir bitten daher alle Hinweisgebenden, ihre Kontaktdaten anzugeben und sich im Bedarfsfall als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stellen. Nur so kann ein Sachverhalt rechtssicher aufgeklärt und – sofern erforderlich – ordnungsrechtlich verfolgt werden.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Datenträger (z. B. USB-Sticks, CDs oder DVDs) aus Sicherheitsgründen von der Verwaltung grundsätzlich nicht geöffnet werden können. Zum Schutz der behördlichen IT-Systeme und der kritischen Infrastruktur ist das Anschließen oder Auslesen unbekannter Datenträger nicht zulässig, da hierdurch erhebliche Risiken, insbesondere durch Schadsoftware oder Cyberangriffe, entstehen können.

Sollten Sie Bild- oder Videomaterial zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Ordnungsamt. Wir informieren Sie gerne über sichere und datenschutzkonforme Möglichkeiten der Übermittlung.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. Gemeinsam können wir dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.