Bürgermeisterwahl
Stichwahl am 19. Juli 2026 - Wichtige Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungen
Die Gemeindeverwaltung stellt hierzu klar: Wahlberechtigte, denen bereits für die vorangegangene Direktwahl eine Wahlbenachrichtigung übersandt wurde, erhalten für die Stichwahl keine neue Benachrichtigung. Wie bereits im Text der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung erläutert, behält dieses Dokument auch für die Stichwahl seine Gültigkeit. Die Stimmabgabe findet in dem dort jeweils angegebenen Wahllokal statt.
Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger keine Briefwahl beantragt haben und ihre ursprüngliche Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen haben, ist eine Stimmabgabe dennoch problemlos möglich. Wahlberechtigte können sich am Wahltag direkt in ihrem zuständigen Wahllokal durch Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses legitimieren und so an der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl teilnehmen.
Bei Problemen oder Rückfragen steht Ihnen die das Sachgebiet II.4. – Bürgerservice und Meldeamt unter 06164 508-50 und 06164 508-12 während den Öffnungszeiten zur Verfügung.

