Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse der Gemeinde Reichelsheim

Jede Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen (§ 112 Hessische Gemeindeorndung)
Geprüfte Jahresabschlüsse der Gemeinde Reichelsheim
- Geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Reichelsheim für das Jahr 2022
- Geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Reichelsheim für das Jahr 2021
- Geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Reichelsheim für das Jahr 2020
- Geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Reichelsheim für das Jahr 2019
- Geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Reichelsheim für das Jahr 2018