Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Der Odenwaldkreis informiert – Wasserentnahmeverbot bis 30. September verlängert

Odenwaldkreis

Der Odenwaldkreis informiert – Wasserentnahmeverbot bis 30. September verlängert


Die Regelung betrifft sowohl den Gemeingebrauch als auch Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke unmittelbar an Gewässer grenzen. Ausgenommen von diesem Verbot bleiben weiterhin lediglich das Tränken von Vieh sowie das maßvolle Schöpfen von Wasser mit herkömmlichen Handgefäßen (wie z. B. Gießkannen).

Die anhaltend trockene Witterung der vergangenen Wochen führt in den Fließ- und Stillgewässern der Region zu drastisch gesunkenen Wasserständen. Um den ökologischen Zustand der Gewässer zu stabilisieren und die dortige Tier- und Pflanzenwelt vor irreparablen Schäden zu bewahren, muss das verbleibende Wasser im Naturkreislauf verbleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.