Abfallwirtschaft
Der MZVO informiert – Sonderabfall-Kleinmengensammlung am 12.09.2026
Angenommene Sonderabfälle
- Abbeizmittel, Chemikalien, Laugen, Lösemittel, Säuren, Verdünner
- Altöl, Bremsflüssigkeit, ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, Unterbodenschutz
- Brennpaste, Brennspiritus, Grillanzünder, Reinigungsbenzin
- Farben und Lacke (lösemittelhaltig, flüssig), Pinselreiniger, Fotochemikalien
- Dünge-, Insektenbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel, Pestizide
- Enteiser, Entroster, Rostschutzmittel
- Grill-, Haushalts-, Textil- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Möbelpflege, Möbelwachs
- Klebstoffe, Imprägniermittel, Holzschutzmittel
- Kosmetikartikel, Nagellack
- Spraydosen mit Restinhalt
- Quecksilberthermometer, sonstige Thermometer
Nicht angenommene Abfälle
- Batterien und Kfz-Batterien
- Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
- Feuerwerk, Munition und chemische Kampfstoffe
- Gasflaschen
Verschiedene Arten von Sonderabfall dürfen nicht vermischt oder zusammengeschüttet werden.
Ausgehärtete Lacke sowie Dispersions-, Fassaden- und Wandfarben auf Wasserbasis sind kein Sonderabfall. Diese können verfestigt mit Sägemehl, Sand oder Gips mit dem Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden.
Für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Gewerbebetrieben und Dienstleistungsbereichen darf die Abfallmenge 500 Kilogramm pro Jahr nicht überschreiten.
Wir bitten Sie, Sonderabfälle beim Fachpersonal abzugeben und nicht einfach an der Sammelstelle abzustellen. Sie gefährden sonst insbesondere Kinder und unsere Umwelt.
Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des MZVO, Tel. 06063/931921.

